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Was Sie wissen müssen

Allgemeine Infos und Geschäftsbedingungen.

Mir ist es wichtig den Hunden gegenüber eine artgerechte Dienstleistung anzubieten. Zum Wohle des Hundes und der Arbeitsabläufe meinerseits ist es erforderlich Sie und Ihren Hund vor der ersten Betreuung kennen zu lernen.

Läufige Hündinnen können nicht aufgenommen werden. Gebrechen und Erkrankungen des Hundes sind mir zwingend mitzuteilen. Dies gilt auch für Besonderheiten zur Verpflegung und medizinischen Versorgung. Bei Verdacht auf eine Erkrankung bzw. Verletzung des in Pension gegebenen Hundes, ist dieser Verdacht ausdrücklich vom Hundehalter bekanntzugeben.

Der Hundehalter wird über die Haltung und Unterbringung eingehend informiert. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass bei Unfall bzw. Krankheit des Hundes nach meiner Einschätzung akuter Handlungsbedarf bestehen sollte, ohne Rücksicht der Kostenfolge, die Entscheidungskompetenz bei mir liegt.

Übernahme und Abgabe ihres Hundes

Abholen, zurückbringen des Hundes meinerseits sind nach Absprache und gegen Aufpreis möglich.


Übername morgens von 6h00 bis 6h30
Abgabe abends von 15h30 bis 16h15
Nach Absprache ist die Übergabe und Abgabe auch ausserhalb der oben genannten Zeiten möglich.

An- und Abmeldungen sind spätestens am Vortag während den Geschäftszeiten mitzuteilen.

Zahlungsweise:
Monatlich in Bar, per Einzahlungsschein oder E-Banking.

Impfungen:
Der Hundehalter versichert, dass sein in meine Obhut gegebener Hund die nachfolgend genannten Impfungen besitzt: Staupe, Hepatitis, Lestospirose, Parvovirose, Zwingerhusten empfohlen.

Vertragsdauer
Diese ist unbestimmt - wird also mit jedem Hütetag erneuert. Persönliche Wünsche berücksichtige ich nach Möglichkeit selbstverständlich gerne.

Haftung
Jeglicher Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen, es sei denn Schäden wurden durch eine grobfahrlässige Verhaltensweise meinerseits herbeigeführt. Folgeschäden aufgrund zugesicherter aber nicht ausgeführter Impfungen gehen zu Lasten des Hundehalters. Für Verletzungen Ihres Hundes durch andere Tiere der Gruppe haftet der Halter des verursachenden Hundes. Für Schäden, die durch unvollständige oder fehlerhafte Angaben entstehen, haftet der Besitzer.

Der Hundespazierdienst ist durch eine Betriebshaftpflicht-Versicherung abgesichert, die aber nicht die oben genannten Fälle erfasst. Der Hundespazierdienst übernimmt keine Haftung für kranke und verletzte Hunde und deren Folgen.

Bern, 1. Januar 2025


Redaktion

Inhalte Michael Jordi
Gestaltung bildsprache.ch

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